Die Kosten
Die Kosten der Leistungen richten sich nach den Vereinbarungen, die im Versorgungsvertrag vereinbart wurden. Sie setzen sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:
- den Tagessatz
- den Leistungen für Unterkunft und Verpflegung
- den Fahrtkosten
- den Investitionskosten
Die Übernahme der Kosten erfolgt bis zum Höchstsatz des Pflegegrades durch die Krankenkasse: | ||
Pflegegrad 1 | 54,79 € / Tag | |
Pflegegrad 2 | 70,24 € / Tag | |
Pflegegrad 3 | 79,32 € / Tag | |
Pflegegrad 4 | 89,69 € / Tag | |
Pflegegrad 5 | 94,84 € / Tag | |
Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI | 11,63 € / Tag | |
Fahrkosten | 12,08 € / Tag | |
Ausbildungsfond | 4,32 € / Tag |
Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus: | ||
Tagessatz ohne Pflegestufe | 36,15 € / Tag | |
Unterkunft und Verpflegung | 14,68 € / Tag | |
Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI | 8,85 € / Tag | |
Investitionskostenanteil | 10,33 € / Tag |
Um einen Eindruck für die tatsächlich entstehenden Kosten zu erhalten, finden Sie hier einen Beispiel-Rechner für Ihre individuellen Kosten.